MS-Selbsthilfe in Waldeck-Frankenberg
Aktuelles für die Gruppe

Hier gibt´s aktuelle und ältere Ergänzungen zu den Gruppentreffen


Nachträge, Links, Dokumente, Formulare...

Treffen am 20.4.: Zum Welt-MS-Tag plant die Gruppe eine Informationsveranstaltung in der Korbacher Fußgängerzone, und zwar am 31.5.2023. (siehe Handzettel unten).

Da gibt es natürlich einiges zu organisieren: 

Bei unserem ersten Treffen im neuen Jahr 2023 am 18. Januar stellte Manuela das aktuelle Veranstahltungsprgramm der DMSG Hessen vor. Sie hatte eine Liste mit interessanten Seminaren zusammengestellt. Diese Liste findet ihr anschliessend an diesen Text.

Manfred und Susanne stellten den Welt-MS-Tag 2023 vor. Dazu plant die Gruppe eine Veranstaltung, die am 31. Mai 23 in der Korbacher Fussgängerzone stattfinden soll. Vorgesehen sind Infostände in Zusammenarbeit mit der DMSG Hessen, Mitmachaktionen mit Physiotherapeuten u.a.

Beim Gruppentreffen im September 2021 war Sonja Waschilowski von der DMSG Kassel zu Besuch.

Hier der flyer zum download.

Beim Gruppentreffen Oktober war Ernährungsberaterin Frau Sandra Bischof aus Wadeck-Netze eingeladen. Sehr inspieierender und kompetenter Vortrag, speziell für MS-Betroffene!

"Aktion für behinderte Menschen" war unser September-Thema. Der Vorsitzende Jürgen Damm unser Gast. 

Behindertengerechter Umbau

 

Neben den Leistungen zur Wohnraumverbesserung kommen bei einem behindertengerechten Umbau Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. zur Teilhabe in Frage. Diese sind grundsätzlich sehr umfänglich im Leistungskatalog unter anderem gibt es dort auch Leistungen für Wohnraum.

„Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX)

Mit den neuen „Leistungen für Wohnraum“ (§ 77 SGB IX) unterstützt der Gesetzgeber Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und es ist erstmals gesetzlich normiert, dass aufgrund der Notwendigkeit von Assistenzleistungen ein Mehrbedarf an Wohnraum bestehen kann. Die Vorschrift bestimmt ferner, dass es Leistungen zum Umbau und zur Ausstattung von Wohnungen gibt. Insoweit wird die Leistung künftig von den Leistungen der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI abzugrenzen sein, falls ein Mensch mit Behinderung auch pflegebedürftig ist.“ https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/beteiligen/fd-soziale-teilhabe/

Seit dem 01.01.20 ist die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst, so dass höhere Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten, das Partnereinkommen wird ebenfalls nicht herangezogen.

Zu den Vorgaben bezüglich der Einkommens- und Vermögensgrenzen findet man hier schon einiges: https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-einkommen-und-vermoegen.html

Ferner gibt es natürlich noch Förderprogramme, z.B. der KfW. Die Förderprogramme und Zuschüsse der KfW sind allerdings ziemlich undurchsichtig finde ich, da steckt der Teufel oft im Detail. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/

Bei diesem Förderprogramm gibt es beispielsweise einen Zuschuss, dieser beträgt allerdings nur 10% der förderfähigen Gesamtsumme. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

 

Ansprechpartner für Leistungen der Eingliederungshilfe im LK Waldeck-Frankenberg:

https://www.lwv-hessen.de/index.php?id=213

 

Infos zu Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der „Sozialen Rehabilitation“

https://www.betanet.de/soziale-rehabilitation.html

 

Da noch die Frage nach Kraftfahrzeughilfen aufkam, dazu noch einige Informationen:

https://www.betanet.de/behinderung-leistungen-zur-mobilitaet.html

https://www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html

Ergänzend zum Thema hat uns die Beratungsstelle der EUTB in Korbach mit Frau Karl folgende Informationen als PDF zur Verfügung gestellet:

Reha mit Kind


Zur Frage nach der Reha mit Kind bei privat Versicherten habe ich noch einmal nachgeschaut. Wenn die Rentenversicherung der Kostenträger ist, z.B. bei Angestellten, können die angefügten Formulare genutzt werden. Kommt die Rentenversicherung hingegen nicht als Kostenträger in Frage, z.B. bei Selbstständigen die privat für das Alter vorsorgen, muss man in der Tat prüfen ob der jeweilige Vertrag der privaten Krankenversicherung Leistungen zur med. Rehabilitation abdeckt oder nicht und ob die Mitnahme eines Begleitkindes mit eingeschlossen ist.